Hauptmenü:

Home |  IMAG GMB |  Bund |  Länder |  EU |  Themen |  Service |  TOOL BOX | 
 

Inhalt:

Gender Budgeting in Österreich und auf internationaler Ebene

Internationale und nationale Rechtsgrundlagen

Österreich hat die Konvention für die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen ratifiziert. Aus dem EU-Recht ergibt sich auch der Gleichstellungsauftrag. Die Art. 2 und Art. 3 des EG-Vertrags verpflichten nämlich die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik. Die österreichische Bundesverfassung enthält im Art. 7 Abs. 2 B-VG die Verpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern und das Diskriminierungsverbot.

Der Umsetzung von Gender Budgeting kommt im Rahmen der mit 1. Jänner 2009 in Kraft tretenden Verfassungsnovelle (BGBl. I Nr. 1/2008) besondere Bedeutung zu, da im Art. 13 Abs. 3 B-VG als eine der Staatszielbestimmungen die Gleichstellung von Frauen und Männern definiert wird: „Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.“ Gender Budgeting ist durch die Haushaltsrechtsreform 2007 somit verpflichtend für Bund, Länder und Gemeinden in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Die Konkretisierung der Verfassungsbestimmung ist durch Bundesgesetz zu treffen. Der mit 1. Jänner 2013 in Kraft tretende Artikel 51 Abs. 8 B-VG schreibt vor: „Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten.“

Umsetzung von Gender Budgeting in Österreich

Auf Bundesebene sorgte eine Reihe von Ministerratsbeschlüssen ab dem Jahr 2000 für die Einführung und Umsetzung von Gender Mainstreaming. Mit Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 ist die Handlungsgrundlage für die Umsetzung von Gender Budgeting in der Verwaltung gelegt worden. Mit diesem Regierungsbeschluss wurde als Metaziel die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in allen budgetpolitischen Maßnahmen der Ministerien definiert. Besonderes Augenmerk wird nunmehr auf die geschlechtergerechte Haushaltsführung gelegt. So hat die Bundesregierung seit dem Budgetvoranschlag 2005 selbst die Aufgabe gestellt, das Budget nach Genderaspekten zu analysieren. In den Arbeitsbehelfen zum Bundesfinanzgesetz ab dem Jahr 2006 weisen die Ressorts auf Genderaspekte ihrer Etats hin. Gender Budgeting wurde auf Regierungsebene zuletzt durch den Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 verankert. Mit diesem Regierungsbeschluss bekennt sich die Bundesregierung zu einer geschlechtergerechten Budgetplanung und Budgetgestaltung und zur Anwendung des vom Frauenministerium zur Verfügung gestellten Leitfadens zur Umsetzung von Gender Budgeting im Rahmen der Budgeterstellung.

Zur konkreten Umsetzung von Gender Budgeting wurde 2004 eine Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Budgeting gegründet. Mitglieder sind BudgetistInnen sowie GM-Beauftragte aller Ressorts. Die Arbeitgruppe wird in der Regel gemeinsam mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming einberufen, um Synergieeffekte zu nutzen.

Im Zuge der Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes und des Bundeshaushaltsgesetzes wurden am 25. Jänner 2008 und am 13. März 2008 im Rahmen eines Vortrags "Eckpunkte der Haushaltsrechtsreform" in der IMAG GM und GB bzw. im Klub Kanzleramt die wesentlichsten Änderungen und deren etappenweise Umsetzung erläutert. Das Bundesministerium für Finanzen hat bekannt gegeben, das auf Grund der Verfassungsnovelle jedes Ressort im Rahmen der Budgeterstellung aufgefordert sein wird, zumindest ein Gender Budgeting Pilotprojekt für 2009 bekanntzugeben. Ab 2011 sollen Pilotressorts einbezogen werden und ab 2012 soll dann der flächendeckende Testbetrieb beginnen.

Downloads:

Eckpunkte der geplanten Haushaltsrechtsreform

Im Rahmen einer Veranstaltung des Forum Finanz im BMF am 28.2.2008 wurden im Rahmen der Präsentation von Beispielen aus österreichischen Bundesländern, praktische Hilfestellungen für Dienststellen gegeben, Gender Budgeting sinnvoll einzusetzen.

Downloads:

Gender Budgeting Oberösterreich

Gender Budgeting Land Salzburg

GBA Prozessen

Gender Alp!


Europäische Union

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bekannten sich durch Ratifizierung des Amsterdamer-Vertrages mit 1. Mai 1999 zur Frauen- und Gleichstellungspolitik.

Der Begriff der Gleichstellung wird von der Europäischen Kommission wie folgt definiert: "Alle Menschen können ihre persönlichen Fähigkeiten frei entwickeln und freie Entscheidungen treffen, ohne durch strikte geschlechtsspezifische Rollen eingeschränkt zu werden. Die geschlechtsspezifischen Verhaltensweisen, Ziele und Bedürfnisse von Frauen und Männern werden in gleicher Weise berücksichtigt, anerkannt und gefördert."

Als Definition von Gender Budgeting wurde die des Europarates 2005 herangezogen:
"Gender Budgeting besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung von budgetpolitischen Prozessen. Es bedeutet eine genderbasierte Beurteilung von Budgets, die Einbeziehung einer Gender Perspektive auf allen Ebenen des Budgetprozesses und die Umgestaltung von Einnahmen und Ausgaben im Hinblick auf eine Förderung der Geschlechtergleichstellung."

Die EU hat mehrere Gender Budgeting Initiativen in Angriff genommen. Unter anderem wurde im Oktober 2001 in Brüssel eine internationale Konferenz zu "Gender responsive budgeting" veranstaltet, wo seitens der Europäischen Kommission beschlossen wurde, diese Strategie innerhalb der Union zur nachhaltigen Erreichung der Gleichstellung von Männern und Frauen einzusetzen, gefolgt von einem Fachseminar und einem Hearing zu "Gender Budgeting - die Geschlechterperpektive in den öffentlichen Haushalten" - im Europäischen Parlament im Jänner 2003. Daraufhin wurde ein Bericht verfasst, der am 3. Juli 2003 vom Plenum des Europäischen Parlaments angenommen wurde. Der Europäische Sozialfond hat Gender Auditing Projekte unterstützt und es gibt noch viele andere Initiativen in den Mitgliedsstaaten.

Mit Verordnung Nr. 1922/2006 wurde die Errichtung eines Europäischen Gender Institutes beschlossen. Das Institut wird ein unabhängiges Wissenszentrum auf europäischer Ebene sein. Es wird Forschungs- und Erfahrungstausch anregen. Es wird zuverlässige und vergleichbare Forschungsdaten und Informationen sammeln, analysieren und verbreiten und es wird Instrumente entwickeln, um die Integration von Gleichstellung in allen Politiken, inklusive der Budgetpolitik, zu unterstützen.

Beispiele aus den EU-Mitgliedsstaaten:

Deutschland
Auf der deutschen Bundesebene sind zur Vorbereitung von Gender Budgeting verschiedene Aktivitäten durchgeführt worden. So wurde etwa 2005 eine in der Zwischenzeit auch veröffentlichte Machbarkeitsstudie vergeben, um Möglichkeiten des Gender Budgeting für den Bundeshaushalt zu prüfen. Außerdem führt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2006 Fachgespräche und Veranstaltungen zu Gender Budgeting mit externen ExpertInnen durch. Besonders hinzuweisen ist in diesem Kontext auf eine Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung mit dem Titel "Gender Budgeting - Neue Perspektiven für die Gleichstellungspolitik", die ebenfalls 2006 durchgeführt wurde. Für den öffentlichen Dienst geht es dabei in erster Linie um den Output. Um aber einen guten (und geschlechtergerechten) Output zu erzielen, muss man sich zunächst auch dem Input zuwenden und die MitarbeiterInnen so qualifizieren, dass sie Gender Instrumente anwenden können und die jeweils erreichten Ergebnisse mit genderpolitischen Zielen verbinden.

Downloads:

Machbarkeitsstudie Gender Budgeting auf Bundesebene

Links:

www.bmfsfj.de


Außereuropäische Initiativen

In der Schweiz wurde im Auftrag des Schweizerischen Verbandes des Personals der öffentlicher Dienste (VPOD) und der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten im Jahr 1996 eine Untersuchung zu den Auswirkungen der Sparpolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden auf die Frauen mit dem Titel "An den Frauen sparen?" vom Berner Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien, BASS, erstellt. Es wurden sowohl das Budget des Bundes als auch jene eines repräsentativen Kantons (Bern) und einer Stadt (Biel) untersucht. In der Studie wurden die Wirkungen öffentlicher Ausgaben in Bezug auf drei Kriterien analysiert:

  • Auswirkungen auf die Erwerbsarbeit von Frauen und Männern
  • Auswirkungen auf Frauen und Männer als NutznießerInnen öffentlicher Leistungen
  • Auswirkungen auf die unbezahlte Arbeit von Frauen.

Die Resultate zeigen hinsichtlich aller Dimension, dass Einsparungen öffentlicher Budgets überwiegend zu Lasten von Frauen gehen.

Auf Grundlage dieser Pionierstudie („Methode BASS“) wurden zahlreiche Nachfolgeuntersuchungen (Basler Gender-Budget Projekt) initiiert. Die europaweit beachtete Publikation „Der kleine Unterschied in den Staatsfinanzen“ wurde in Zusammenarbeit von Statistischem Amt, Gleichstellungsbüro und Frauenrat erstellt und herausgeben und Ende April 2003 den Medien vorgestellt. Es wird neben der Frage, wem die Staatsgelder zukommen, in den beiden anderen Studien auch der Zusammenhang von Staatsausgaben mit unbezahlter Arbeit (siehe Genderspezifische Wirkungen von Sparmaßnahmen in Basel-Stadt unter Europäische Beispiele) sowie der Beschäftigung von Frauen und Männern in der kantonalen Verwaltung analysiert.

Alle in der Schweiz durchgeführten Studien beruhen auf ad-hoc Beschlüssen (anlassbezogene Beschlüssen) des Parlaments, es gibt keine eigene gesetzliche Grundlage für Gender Budgeting Untersuchungen.

Downloads:

An den Frauen sparen?

Links:

www.frauenrat-bs.ch/genderbudget

www.gleichstellung.bs.ch

www.equality.ch

Gender Budgeting Initiativen sind mittlerweile in zahlreichen Ländern auf allen Kontinenten zu finden. AkteurInnen sind vor allem Regierungen, NGOs, WissenschafterInnen und Gewerkschaften. Auch internationale Organisationen (UNDP, UNIFEM, Commonwealth, die Weltbank und in jüngster Zeit auch die OECD) zeigen Engagement bei der Verbreitung und Weiterentwicklung der Konzepte. Die internationale Erfahrung zeigt, dass jene Initiativen am erfolgreichsten sind, die sowohl innerhalb der Regierung verankert sind als auch Inputs von Seiten der Zivilgesellschaft und Wissenschaft berücksichtigen.


Downloads:

Geschäftsführung der IMAG GMB, BKA, Abteilung II/1 - Impressum - last update: 14.12.2007