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Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008

Gender Mainstreaming wurde in den letzten Jahren auf Bundesebene mit Ministerratsbeschlüssen vom 11. Juli 2000, vom 3. April 2002 und vom 9. März 2004 institutionell verankert.

 

Mit Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 wurde nun die Anwendung der zwei im Auftrag der Frauenministerin erstellten Leitfäden zur Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen der legistischen Vorhaben und im Bereich der Budgeterstellung bekräftigt.

 

Diese Instrumente sollen die weitere umfassende Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming in der Legistik und Gender Budgeting gewährleisten.

 

Der Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik soll AnwenderInnen in Bund, Ländern und Gemeinden dabei unterstützen Gesetzen und Verordnungen bereits in der Entstehungsphase einer systematischen Prüfung hinsichtlich ihrer gleichstellungsrelevanten Aspekte unterziehen zu können

 

Die Arbeitshilfe für Gender Budgeting soll die konkrete Umsetzung von Gender Budgeting in der Verwaltung unterstützen. Sie soll dazu beitragen die unterschiedlichen Auswirkungen der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf Frauen und Männer zu ermitteln. Dadurch sollen Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse offengelegt, Prioritäten verändert und Mittel umverteilt werden. Ziel ist die Erstellung eines geschlechtssensiblen und geschlechtergerechten Haushaltes.


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Geschäftsführung der IMAG GMB, BKA, Abteilung II/1 - Impressum - last update: 14.12.2007