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Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik

Der primäre Zweck von Gender Mainstreaming in der Legistik ist es zu gewährleisten, dass Rechtsnormen geschlechterspezifische Benachteiligungen nicht fördern oder gar verursachen. Denn Gesetze und Verordnungen sind nicht geschlechtsneutral. So kann ein und dieselbe Regelung unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter haben.

Gerade Gesetze sollen genau das bewirken, wozu sie geschaffen wurden, sie sollen überdies von den Betroffenen akzeptiert werden und dabei wenig kosten. Zur Erreichung dieser Ziele trägt wesentlich die Durchführung einer systematischen Gleichstellungsprüfung von Gesetzen und Verordnungen bereits in ihrer Entstehungsphase bei. Dabei können Folgen und Nebeneffekte von geplanten Rechtsnormen ermittelt und behoben beziehungsweise vermieden werden.

Der Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik bietet Anwenderinnen und Anwendern in Bund, Länder und Gemeinden praxisorientierte Vorschläge, wie an die Umsetzung dieser Zielsetzung herangegangen werden kann. Ergänzt wird der Leitfaden von einer Checkliste sowie einem beispielhaften Fragenkatalog.

Der Leitfaden kann telefonisch unter (01) 53 115 - 2613 beziehungsweise per E-Mail an broschuerenservice@bka.gv.at kostenlos angefordert werden.


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Geschäftsführung der IMAG GMB, BKA, Abteilung II/1 - Impressum - last update: 14.12.2007